Rechtsprechung
LG Marburg, 21.10.1994 - 3 T 177/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1995, 75
Wird zitiert von ... (2)
- AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92 Diese Rechtsauffassung wird mittlerweile nicht nur nahezu einhellig in der Literatur vertreten (Palandt/ Diederichsen, BGB, § 1836 RdNrn. 13, 16; Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71; Griep FamRZ 1994, 350 - jeweils m. w. N. -), sondern findet auch in der Rechtsprechung immer mehr Zustimmung (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 - in den Entscheidungsgründen - LG Gießen BtPrax 1993, 107; LG Oldenburg FamRZ 1994, 1333; LG Saarbrücken, Beschluß vom 7.9.1994, Az. 5 T 361/94 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - LG Marburg BtPrax 1995, 75; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349; AG St. Wendel FamRZ 1994, 1334).
- LG Marburg, 17.02.1999 - 3 T 310/98 Die Kammer hat zu der Frage, ob ein Betreuungsverein für den "Einsatz und die Leitung" ehrenamtlicher Mitarbeiter eine Vergütung beanspruchen kann, bereits in dem Beschluß vom 21.10.1994 - 3 T 177/94 - wie folgt ausgeführt:.